- Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis beklagt, dass weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und zur Verwertung damit erzeugter Aufnahmen vor Gericht besteht.
- Der Arbeitskreis empfiehlt daher eine gesetzliche Regelung, die auf der Basis des europäischen Datenschutzrechts möglichst ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der EU gewährleistet.
- Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten.
- Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird.
- Die Verwertung von rechtswidrigen Dashcam-Aufnahmen im Gerichtsverfahren richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu den Beweisverwertungsverboten.
- Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden können.
- Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden.
Quelle: deutscher-verkehrsgerichtstag.de
Letzendlich muss also eine klare EU-weite Regelung her, die die anlassbezogene Aufzeichnung gestattet. Alle anderen Aufnahmen sollten automatisch überschrieben werden, wie es moderne Dashcams ja im Grunde schon tun. Das Veröffentlichen von Aufnahmen im Internet sollte sanktioniert werden.
Du hast Fragen oder Erfahrungen?
Falls du nicht mehr weiter weißt bilde einen Arbeitskreis.
Giuseppe Groth,
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Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn ich zu meinem eigenen Schutz eine Dashcam einsetze, weil mein Auto schon in diesem Jahr mehrfach durch andere beschädigt wurde. Meistens Parkschäden mit Fahrerflucht?
Ich komme schon dieses Jahr auf über 1000 € Schäden.
Das ist für mich nicht mehr hinnehmbar.
Kann man dann die Dashcam zu Aufklärungszwecken einsetzen, wenn diese die nicht benötigten Daten automatisch überschreibt?
mysteeq20,
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Das kommt immer auf die individuelle Situation an. Aber grundsätzlich sollte die Dashcam immer dazu dienen, sich selbst zu verteidigen und seine Unschuld zu beweisen. Vandalismusschäden können auch damit geklärt werden um Fahrerflucht zur Strecke zu bringen.
Nic,
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