In dem Verfahren sollte ein Verkehrs-Rowdie belangt werden. Er fuhr über Rot. Aber es gabe keine Beweise außer die Aufnahmen einer Dashcam eines beteiligten Fahrzeuges. Dank dieser Aufnahmen konnte der Rotfahrer überführt werden. Obwohl die Persönlichkeitsrechte stets in Gefahr sind, wurde hier ein Ausgleich zum Beweisinteresse gefunden. Denn die Verletzung der Persönlichkeitsrechte sind in diesem Fall derart gering, dass man die Aufnahmen zulassen kann. Damit folgt das Gericht der Empfehlung der Verkehrsexperten beim Verkehrsgerichtstag vom Januar (wir berichteten).
Kommentar:
Ist dies endlich die notwendige Akzeptanz für Dashcams? Wird deren Einsatz nun endlich individuell betrachtet und zuglassen? Ich würde das selbstverständlich begrüßen und hoffe dass weitere Gerichte dem Oberlandesgericht Stuttgart folgen werden!
Quelle: Spiegel.de