Werden nun nach und nach Dashcamurteile einheitlich bewertet? Ein Wohnmobilbesitzer nutzte seine Dashcam-Aufnahmen vor Gericht, um einen 39jährigen Autofahrer anzuzeigen.
Er überholte den Kläger, um ihn anschließend auszubremsen, was natürlich unheimlich gefährlich ist. Pech für den Raser: Der Kläger besitzt eine Dashcam und nutzte die Aufnahmen gegen den Rowdy. Der Verteidiger argumentierte erst, dass Dashcam-Aufnahmen nicht zulässig sind. Dies konterte der Richter mit den Worten, dass das Thema „ausgelutscht“ sei.
Damit ließ das Amtsgericht Burgwedel die Dashcam-Aufnahme zur Beweissicherung zu und gab dem Kläger recht. Darauf folgt ein dreimonatiges Fahrverbot und 30 Tagessätze à 30 Euro (gesamt 900 €) wegen Nötigung. Gut so!
Quelle: heise.de