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Richter bezeichnet Dashcamverbot als „ausgelutscht“

Erneut wurden Dashcam-Aufnahmen zugelassen, um einen Autofahrer wegen Nötigung anzuzeigen und zu verurteilen.

Werden nun nach und nach Dashcamurteile einheitlich bewertet? Ein Wohnmobilbesitzer nutzte seine Dashcam-Aufnahmen vor Gericht, um einen 39jährigen Autofahrer anzuzeigen.

Er überholte den Kläger, um ihn anschließend auszubremsen, was natürlich unheimlich gefährlich ist. Pech für den Raser: Der Kläger besitzt eine Dashcam und nutzte die Aufnahmen gegen den Rowdy. Der Verteidiger argumentierte erst, dass Dashcam-Aufnahmen nicht zulässig sind. Dies konterte der Richter mit den Worten, dass das Thema „ausgelutscht“ sei.

Damit ließ das Amtsgericht Burgwedel die Dashcam-Aufnahme zur Beweissicherung zu und gab dem Kläger recht. Darauf folgt ein dreimonatiges Fahrverbot und 30 Tagessätze à 30 Euro (gesamt 900 €) wegen Nötigung. Gut so!

Quelle: heise.de

Autor:

Nic

Dashcamexperte

Beitrag vom 31.7.2019

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