In den Artikel wird erklärt, dass diverse KFZ-Versicherer klare Regeln für Dashcams fordern. Dabei setzt sich explizit der Gesamtverband der Versicherer (GDV) für den Einsatz der Autokameras ein. „Dashcams liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfallanalytische Gutachten überflüssig machen“, sagt Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden.
Bisher hat man sich darauf verständigt, die Kameras erst unmittelbar vor einer Gefahrensituation einzuschalten, was völlig unrealistisch ist: „In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten.“ meint Cremerius.
Dashcam-Aufnahmen bei Zivilprozess erlaubt
Kürzlich wurde bei einem Zivilprozess beim Landgericht Landshut zu Gunsten des Dashcamnutzers entschieden. Bisher stand der Datenschutz immer im Wege. So dürfen dritte Personen nicht ohne Grund und ohne Zustimmung gefilmt werden. Denn dadurch würde das Personlichkeitsrecht verletzt werden. Daher galt in manchen Zivilprozessen ein Beweisverwertungsverbot für die Aufnahmen. Doch das Landgericht sieht das anders: „Das Gericht argumentiert, dass der vom Filmenden verursachte Grundrechtseingriff nur geringfügig ist. Ferner erfolgt das laufende Filmen vom Auto aus wahllos und ohne bestimmte Absicht.“.
Die Nutzung von Dashcams wird unter anderem beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar diskutiert werden. Sollte es hierzu Neuigkeiten geben, werde ich darüber berichten (UPDATE: hier geht’s zum Dashcam-Ergebnis des 54. Verkehrsgerichtstag)
Meine persönliche Meinung:
Ich denke bisher haben viele Gerichte noch gar nicht verstanden wie eine Dashcam funktioniert. Es wird ja tendenziell unterstellt, dass diese kontinuierlich und unendlich lang aufnehmen. Es wird gar von einer Überwachung gesprochen. Mit einem kleinen Firmwareupdate könnte man die Aufnahmeeigenschaften so ändern, dass alle Kritiker zufrieden sein sollten: Die Kameras sollten sämtliche Aufnahmen automatisch löschen. Nur jene, die einen Unfall filmen, sollten zum Beispiel via Tastendruck oder Erschütterungssensor gespeichert werden dürfen.
Wie seht ihr das? Ich bin gespannt was die Leserschaft zu sagen hat!
Quellen und weiterführende Artikel:
Du hast Fragen oder Erfahrungen?
Hallo,
Ich bin voll und ganz deiner Meinung,
Einen Objektiveren Zeugen gibt es nicht.
Ich bin auch zwar strikt dagegen dass Videos
Mancher IDOTEN im Internet laden YouTube etc.
Jedoch wie du es gesagt hast könnte sich dies leicht umgehen lassen durch Aufnahmen in Segmenten max. 2 Minuten sobald ein Unfall festgestellt wird oder der Kamera gemeldet wird werden diese in ein Video Format umgewandelt.
Ich gehe davon aus das diese wenn der nutzen erkannt wird zugelassen werden,vill sogar von manchen Versicherer belohnt wird
Liebe grüße
Giuseppe
Gesendet via Handy
Giuseppe Groth,
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Nun selbst wenn die Kamera die ganze Zeit aufnimmt, das durchschauen was die Kamera aufgenommen hat, insbesondere wenn NICHTS passiert ist, oder man die stelle nicht per Knopfdruck markiert hat, kann ein sehr langwieriges unterfangen werden.
weil schneller als 2x anschauen wird bei den meisten Kameraaufnahmen kaum möglich sein.
Was ich bemerkt habe: meine Dashcam wirkte sich vor allem auf mein eigenes Fahrverhalten aus.
Eine Dashcam zu verwenden um Hilfssheriff zu spielen ist allerdings lächerlich und man überführt sich womöglich sogar noch selbst.
Roger Wilco,
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Dashcam bin vollkommen dafür. das mit dem Datenschutz ist doch gerade heutzutage extrem zu überdenken oder? da wird doch schon allerorts über den flächendeckenden Ausbau Video Überwachung diskodird usw. des weiteren bei einen Unfall hat auch ein allein Fahrer endlich einen neutralen zeugen mit an Bord. und kann damit auch eventuell seine eigene Unschuld beweisen. oder auch kann eine eventuelle mit schuld mit nachgewiesen werden. und und und meiner Meinung nach würde die Dashcam in jeden Kfz. auch die Verkehrs Phsychos auch zu einer Verantwortungsvolleren Fahrweise zwingen!
ja die Dashcam sollte daher nur bei Unfällen zum neutralen zeugen verwendet werden. langwierige und extrem theoretische gutachten braut man dann wohl nicht mehr….. und es gibt noch hunderte gute gründe für die Dashcam… alleine nur wenn ich an den grausigen Unfall einer jungen Mutter auf der Autobahn denke, wo der Unfallverursacher bis heute nicht ermittelt werden konnte…….
ja ich bin auch der Meinung das die Dashcam nicht zum Hilfssheriff für Rechthaberei missbraucht werden sollte.
… die Dashcams würden ja auch allgemein für ein rücksichtsvolleres miteinander und auch ein deutlich weniger aggressives verhalten im Verkehr sorgen.
Jo Seeburger,
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