In dem konkreten Fall ging es darum dass ein Autofahrer aus Magdeburg seine Unschuld beweisen wollte. In einem Unfall sind zwei Autos beim Linksabbiegen ineinander kollidiert. Die Schuldfrage sollte die Dashcam der Klägers klären.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt die Aufnahmen als Beweis für zulässig obwohl sie gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Jedoch müssen die Unfallbeteiligten ohnehin Angaben zur Person, Versicherung und Führerschein machen. Daher sei das Recht auf Datenschutz nachrangig.
Quelle: Spiegel/ene/dpa/AFP