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Dashcam Urteil: persönlicher Kommentar

Weil ein Anwalt gegen das Verbot seiner Dashcam geklagt hatte, wurden überzeugte Dashcamanwender unruhig. Das erste Urteil fiel heute. Dazu mein persönlicher Kommentar.

Unlängst wurde einem Anwalt die Nutzung seiner Dashcam durch ein behördliches Verbot untersagt. Dagegen wehrte er sich. Das erste Urteil wurde heute verkündet. Die Dashcam darf er auf Grund von Formfehlern der Behörden vorerst behalten. Der Anwender hatte bereits 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten angezeigt. Und rein sachlich gesehen bewegt er sich damit immernoch auf sehr glattem Eis!

Ich bin doch sehr erstaunt wie man auf diese erheblich Anzahl von Anzeigen kommt. Es kann sich ja hier nur um einen Zeitraum von maximal einem Jahr handeln, denn die Technologie ist noch recht neu. Das ergäbe also ca. 2 Anzeigen pro Monat. Das ist nur eine Schätzung meinerseits und entspricht nicht den Tatsachen! Aber in jedem Fall hat hier jemand seinen Beruf verfehlt und wollte offenbar Verkehrspolizist werden. Dass dem Anzeigehnwahn nun ein Riegel vorgeschoben wurde, finde ich sinnvoll. Derartige Verkehrsteilnehmer haben den Einsatzzweck der Autokameras wohl verwechselt. Schließlich sollen hier nicht sämtliche Verkehrsverstöße zur Anzeige gebracht werden sondern maximal jene, in denen man persönlich verwickelt ist.

Denn wenn man in einem Unfall unschuldigerweise verwickelt wurde, können und sollen die Dashcams die eigene Unschuld beweisen. Alles andere ist reines Denunzieren und sollte den Behörden überlassen werden. Man stelle sich vor, man muss bei jedem Autofahrer befürchten, gemeldet zu werden… Daher finde ich es richtig, dass solche Autofahrer gemaßregelt werden. Seine Dashcam sollen Sie ihm wiedergeben und er soll sich auf seine Autofahrten konzentrieren und weniger denunzieren!

Sind Dashcams erlaubt?

JA! Zum jetzigen Zeitpunkt werden sie geduldet. Eine endgültige Entscheidung über die Legalität steht aber noch aus. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte es vermeiden, die Videos an Dritte weiterzugeben!

Zitat Sueddeutsche.de:

Das Gericht teilte nicht die Auffassung des Landesamtes für Datenschutzsicherheit, wonach ein Verbot solcher Kameras datenschutzrechtlich in jedem Fall zwingend notwendig sei. Die gesetzlich eingeräumten Ermessensspielräume müssten etwa dann großzügiger ausgelegt werden, wenn es sich bei solchen Aufnahmen eher um Videos von touristischem Interesse handele – „etwa bei einer Ausflugsfahrt durch die Fränkische Schweiz“.

UPDATE: BGH urteilt zu Dashcam-Aufnahmen und erklärt sie für zulässig!

Jetzt Beitrag lesen: BGH Karlsruhe akzeptiert Dashcam-Aufnahmen

Autor:

Nic

Dashcamexperte

Beitrag vom 12.8.2014

Du hast Fragen oder Erfahrungen?

Hallo Nic

lt. Urteil ist das veröffentlichen im Netz nicht erlaubt. Auf den Fotos der Tests hast Du ja pers. bezoegne Daten unkenntlich gemacht. Wäre das für die Videos nicht auch sinnvoll? Irgendein Schlaumeier könnte versuchen dir ans Bein zu pinkeln.

ms67,

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Das ist richtig. Ich verurteile jeden Dashcambesitzer, der versucht, andere Teilnehmer im Internet zu denunzieren. Die Intention ist entscheidend. Wenn du ein Video ins Internet lädtst um jemanden zu denunzieren, ist es illegal. Das Motiv und der Inhalt spielt hier aber keine Rolle sondern einzig allein die Bildqualität der Kamera. Die Einzigen Verstöße, die ich bei youtube hochlade, sind meine eigenen 😀

Nic,

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Habe mir die 650 zugelegt und benutze z.Z. nur Frontkamera. Auch habe ich mir eine 64GB Karte zugelegt, diese wurde zunächst nicht erkannt auf meinem Rechner mit der Blackvue viewer und ich konnte keine Einstellungen vornehmen trotz verschiedenen Formatierungen mit diversen tool’s ua. SD-Formater und in der Blackvue DR650GW. Nach dem ich das Update heruntergeladen habe, Stellte ich fest, dass die PC Software eine neuere Version, 2.38 enthält und mit dieser wurde meine SDXC Karte auch erkannt und Einstellungen vorgenommen werden. Hoffe einigen von euch helfen diese info.

Peter Allenbach,

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Ich finde, dass Dashcams legalisiert werden sollten, da sie bei einem Unfall helfen, die Ursachen aufzuklären. Oft gibt es Diskussionen darüber, bei denen die Beteiligten immer jeweils dem anderen die Schuld geben.
https://www.aid24.de/rechtsblog/dashcams-wann-sind-diese-zulaessig
Diesen Artikel habe ich bezüglich des Themas gefunden und er hat einiges aufgeklärt und mir weitergeholfen. Dennoch bin ich der Meinung, dass jedes Auto eine Dashcam installiert haben sollte, da auch der Vandalismus an Autos und Diebstähle vermindert werden könnten.

Jennifer Bleile,

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